Für Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker & Betreuer

Sie gehen ohnehin durch den Haushalt. Ich schaue per Video mit – ein erfahrenes Auge, das mitsichtet und Ihnen sagt, wo genaueres Hinsehen sinnvoll sein könnte.

Sie führen den Rundgang, ich sichte mit

Bei Nachlasspflegschaften, Testamentsvollstreckungen oder der Aufgabe eines Haushalts im Rahmen einer Betreuung stellt sich häufig dieselbe praktische Frage: Welche der vielen beweglichen Gegenstände sollte man vor der weiteren Abwicklung noch einmal genauer ansehen? Sie müssen dafür nicht selbst Porzellanmarken, Schmuck, Bilder, Uhren, Münzen, Möbel oder Sammlungen beurteilen können. Während Sie mit dem Smartphone durch die Räume gehen, schaue ich live mit und gebe Ihnen eine orientierende Einschätzung, wo weiteres Hinsehen oder ein spezialisierter Fachmann sinnvoll sein könnte. Wenn etwas näher betrachtet werden sollte, sage ich es Ihnen: näher herangehen, die Rückseite zeigen, eine Signatur, eine Punze, eine Schublade kurz öffnen.

Was Sie bekommen – und was nicht

Sie bekommen einen fachkundigen zweiten Blick während Ihres ohnehin notwendigen Rundgangs, Orientierung bei unterschiedlichen Waren- und Objektgruppen, Hinweise, welche Gegenstände zunächst zurückgestellt werden sollten, und Hinweise, wann eine weitergehende Fachprüfung sinnvoll erscheint. Sie bekommen kein Gutachten, keine verbindliche Wertfeststellung, keine Echtheitsbestätigung, keine vollständige Inventarisierung und keine Garantie, dass sämtliche relevanten Gegenstände erkannt werden. Standardmäßig entsteht auch keine schriftliche Dokumentation: Die Wertsichtung ist bewusst eine mündliche Live-Orientierung. Sie soll Ihnen während des Rundgangs helfen, die nächsten sinnvollen Schritte zu erkennen – nicht zusätzliche Akten oder Berichte produzieren.

Wenn die Einordnung von dem kommt, der die Sachen mitnimmt

Der bequemste Weg bei einer Haushaltsauflösung ist ein Betrieb, der die Räumung gegen Wertanrechnung anbietet: Was verwertbar erscheint, wird gegen die Räumungskosten gerechnet. Das ist unkompliziert und kostet zunächst nichts. Strukturell liegen dabei aber Bewertung und Verwertung in einer Hand – wer anrechnet, setzt den Wert auch selbst an. Das ist kein Vorwurf an seriöse Betriebe, sondern eine Konstellation, die Sie gegenüber Dritten erklären können müssen, wenn später Fragen kommen.

Die Rückfragen kommen zu Ihnen, nicht zum Räumungsbetrieb

Wenn Wochen später jemand wissen will, wo der Schmuck der Mutter geblieben ist oder was aus dem Bild im Flur geworden ist, richtet sich diese Frage an Sie. Eine kurze Sichtung vorher ist genau dafür gedacht: Vor der Entscheidung hat einmal jemand mitgeschaut, der an der Verwertung nichts verdient. Das schließt nicht aus, dass etwas unentdeckt bleibt – eine Sichtung ist keine Garantie auf Vollständigkeit.

Die Stufe vor dem Sachverständigen, nicht sein Ersatz

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellt gerichtsfeste Gutachten. Das ist der richtige Weg, wenn Streit droht oder tatsächlich hohe Werte im Raum stehen – und entsprechend aufwendig und teuer. Die meisten Haushalte enthalten aber nichts, was ein Gutachten rechtfertigen würde. Nur weiß das niemand, bevor jemand hingesehen hat. Genau diese Vorstufe übernehme ich: eine grobe, erste Sichtung, die klärt, ob der nächste, teurere Schritt überhaupt nötig ist. Wenn ja, sage ich es deutlich, und Sie können gezielt einen Sachverständigen oder ein Auktionshaus einschalten. Dazu kommt der Zeitpunkt: Ein Gutachten braucht Auftrag, Terminabsprache und Vorlauf. Eine Sichtung per Video lässt sich meist innerhalb weniger Tage einrichten – wenn ein Räumungstermin, eine Wohnungsübergabe oder ein Termin mit mehreren Erben drückt, entscheidet manchmal genau das.

Für Nachlasspfleger

Bei unbekannten Erben gibt es niemanden, den man fragen kann, was in der Wohnung wichtig war oder wo etwas liegt. Gerade dann hilft ein geübter Blick auf das, was tatsächlich vorhanden ist – bevor gesichert, eingelagert oder verwertet wird. Ich sage Ihnen, welche Objektgruppen auffallen und wo sich genaueres Hinsehen lohnt, damit Sie Ihre Entscheidungen auf einer klareren Grundlage treffen können. Da eine Nachlasspflegschaft ohnehin nur bei einem Sicherungsbedürfnis angeordnet wird, sind das meist genau die Fälle, in denen sich ein Blick lohnt.

Für Testamentsvollstrecker

Nicht jede Nachlassabwicklung braucht Wertangaben. Häufig geht es schlicht darum, vor der Verteilung einmal mit geübtem Blick hingeschaut zu haben. Eine kurze Sichtung vor Verteilung oder Räumung verschafft einen Überblick über die erkennbaren Wertgruppen und zeigt, bei welchen Stücken sich genaueres Hinsehen lohnt, bevor etwas verteilt oder geräumt wird.

Für rechtliche Betreuer

Zieht eine betreute Person ins Pflegeheim und die Wohnung muss aufgelöst werden, steht die Frage im Raum, was aus Schmuck, Uhren, Bildern, Münzen oder alten Sammlerstücken wird – meist bei vielen parallel geführten Fällen und wenig Zeit pro Wohnung. Eine Sichtung per Video dauert eine Stunde und braucht keine Anfahrt. Dabei geht es um das Vermögen einer lebenden Person: Würde und, soweit möglich, der Wille der betreuten Person bleiben maßgeblich, und alle Entscheidungen treffen weiterhin Sie im Rahmen Ihrer Befugnisse.

An wen sich die Wertsichtung richtet

Die Wertsichtung richtet sich insbesondere an Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker, Steuerberater mit Testamentsvollstreckungsmandaten, Berufsbetreuer sowie professionelle Nachlassabteilungen gemeinnütziger Organisationen und institutioneller Testamentsvollstrecker – ebenso an Generationenmanagement- und Nachlasseinheiten von Banken. Gemeinsam ist diesen Rollen, dass sie einen Haushalt ohnehin durchgehen müssen und dabei bei beweglichen Gegenständen auf Fragen stoßen, für die ein zweiter, geübter Blick die Arbeit erleichtert.

Wann ein Termin sinnvoll ist

Sie müssen nicht bei jedem Fall anrufen – und Sie brauchen von mir auch keine Vorab-Einschätzung dazu. Sie wissen selbst am besten, wann Ihnen in einem Haushalt ein zweites Auge weiterhilft: wenn ein Schmuckkästchen auftaucht, gerahmte Bilder, Porzellan in der Vitrine, alte Uhren, Münzen, Silberbesteck, eine Sammlung oder ein voller Dachboden. Dann rufen Sie an, wir setzen einen Videotermin an, und ich sage Ihnen im Rundgang, was angesehen werden sollte und was zunächst beiseite gehört.

Was ich liefere – und was bewusst nicht

Eine gemeinsame Videosichtung, bei der Sie die Kamera führen, dazu eine verständliche mündliche Einordnung erkennbarer Wertgruppen im Termin. Bewusst keine förmliche Wertermittlung, kein Gutachten und keine rechtliche oder steuerliche Einordnung – das bleibt bei Sachverständigen, Steuerberatern und Gerichten. Videotermine werden standardmäßig nicht aufgezeichnet, und es entsteht kein schriftlicher Bericht. Falls zu einzelnen Gegenständen später Detailaufnahmen gebraucht werden, können Sie gezielt Fotos dieses Gegenstands nachreichen.

Orientierung und Verwertung bleiben getrennt

Ich werde für die Wertsichtung bezahlt – nicht dafür, Ihnen anschließend einen Gegenstand abzukaufen oder eine Räumung zu erhalten. Was ich gegen Honorar gesichtet oder beraten habe, kaufe ich nicht an und räume ich nicht, weder selbst noch über mein Auktionshaus WIRTTEMBERG oder Löffler Haushaltsauflösungen. Dadurch kann sich der Termin vollständig auf die eine Frage konzentrieren: Wo lohnt genaueres Hinsehen? Im Regelfall verweise ich auf Auktionshäuser oder Fachleute aus meinem Netzwerk. Die Entscheidung, wen Sie beauftragen, bleibt immer bei Ihnen.

Ein fester Ansprechpartner, nicht nur für einen Fall

Wenn Sie viele Fälle parallel führen, entlastet es, für diese eine wiederkehrende Frage einen festen, bekannten Ansprechpartner zu haben, statt jedes Mal neu jemanden suchen zu müssen. Ich stehe für Ihre laufenden und künftigen Fälle durchgehend zur Verfügung – auch kurzfristig und deutschlandweit per Video.

Preise und Abrechnung

Es gelten dieselben drei Pakete wie für alle anderen auch: 30 Minuten für 64 €, 60 Minuten für 129 €, 120 Minuten für 259 €, jeweils inkl. 19 % MwSt. Kein Sondertarif, keine Staffel, keine Verhandlung – der Preis steht vor der Buchung fest. Der Unterschied für Sie liegt in der Zahlungsweise: In amtlicher Funktion buchen Sie auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel statt vorab per Karte. Die Rechnung weist Leistungsart, Dauer und Betrag aus und nimmt auf Wunsch Nachlass und Aktenzeichen auf, damit sie sich ohne Rückfrage zuordnen lässt. Reichen 120 Minuten für einen großen Haushalt nicht aus, sind zwei Termine erfahrungsgemäß das bessere Ergebnis als ein langer – mit vorbereiteten Stücken beim zweiten Mal. Termin direkt buchen oder alle Ablauf & Preise im Überblick.

Warum ausgerechnet ich

Über 500 begleitete Nachlässe und Haushaltsauflösungen, Erfahrung als Kunst- und Antiquitätenhändler sowie Bekanntheit aus der ZDF-Sendung „Bares für Rares“ stehen für einen breiten, praktischen Blick auf sehr unterschiedliche Situationen – ohne dass Sie selbst für jede Objektkategorie eigenes Fachwissen aufbauen müssten.

Was Wertsichtung ist

Wertsichtung ist eine orientierende gemeinsame Videosichtung. Sie zeigen mir die Gegenstände vor Ort, ich schaue live mit und gebe Ihnen eine fachkundige Orientierung, wo genaueres Hinsehen oder die Einschaltung eines Spezialisten sinnvoll sein könnte.

Die Wertsichtung ist kein Gutachten, keine verbindliche Bewertung und keine vollständige Inventarisierung.

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