FAQ

Kurze Antworten auf typische Fragen zur Wertsichtung im Nachlass und Werteberatung.

Bieten Sie eine klassische Nachlassbewertung oder Schätzung an?

Der Schwerpunkt liegt derzeit nicht auf formellen Schätzungen, Gutachten oder steuerlichen Bewertungen. Meine Arbeit ist Wertsichtung im Nachlass: Ich komme vor Ort, schaue den Nachlass mit Erfahrung durch, erkenne wichtige Wertgruppen und zeige sinnvolle nächste Schritte.

Was kostet ein Termin zur Wertsichtung im Nachlass?

Das hängt vom Umfang ab. Ein einzelner Schmucknachlass ist etwas anderes als ein ganzes Haus mit Keller, Dachboden und Sammlung. Nach ein paar Fotos oder einer kurzen Beschreibung lässt sich meist schnell sagen, welcher Rahmen sinnvoll ist.

Kann ich Ihnen vorab Fotos schicken?

Gern – kurz zur Orientierung, worum es geht, damit wir das passende Paket wählen. Eine inhaltliche Einschätzung zu einzelnen Stücken gebe ich nach Fotos aber bewusst nicht: Punzen, Signaturen, Zustand und Machart sind auf einem Handybild nicht sicher zu beurteilen, und eine Antwort, die auf solchen Bildern beruht, wäre nicht belastbar. Das gehört in den Termin, wo ich Sie gezielt durch die Sichtung führen kann.

Wie gehen Sie mit Schmuck und Gold um?

Schmuck und Gold werden nicht einfach vorschnell nach Gewicht abgegeben. Material, Gestaltung, Marke, Alter, Zustand oder Herkunft können dafür entscheidend sein, welcher nächste Weg sinnvoll ist. Mehr dazu auf der Seite Schmuck, Gold & Uhren aus Nachlass.

Was ist mit Kunst und Antiquitäten?

Kunst, alte Möbel, Silber, Porzellan, Uhren, Bronzen, Spielzeug oder besondere Einzelstücke werden praxisnah eingeordnet. Wenn ein Auktionshaus, Spezialist oder Händler sinnvoll ist, sage ich das offen. Mehr dazu auf der Seite Kunst & Antiquitäten im Nachlass.

Helfen Sie bei Erbengemeinschaften?

Ja. Gerade dort ist eine offene, für alle nachvollziehbare Sichtung oft hilfreich. Dann sieht jeder, welche Dinge vorhanden sind und was damit sinnvoll passieren kann. Wenn mehrere Erben an unterschiedlichen Orten wohnen, hilft oft die gemeinsame Video-Nachlassbegehung.

Machen Sie Fotos beim Termin?

Nur wenn es zum Fall passt. Im Vordergrund steht die gemeinsame Sichtung, Sortierung und Beratung: Was ist wichtig, was kann später in die Haushaltsauflösung, wo braucht es Spezialisten und welcher nächste Schritt ist sinnvoll?

Ziehen Sie bei Bedarf Fachleute hinzu?

Ja, wenn es zur Situation passt. Bei Kunst, Antiquitäten, Schmuck, Uhren, Sammlungen oder besonderen Nachlasssituationen kann es sinnvoll sein, Auktionshäuser, Spezialisten oder andere erfahrene Profis einzubeziehen. Ich helfe dabei, den Bedarf zu erkennen und den Prozess geordnet vorzubereiten.

Arbeiten Sie mit Anwälten, Notaren, Auktionshäusern oder Immobilienprofis zusammen?

Ich verfüge über ein breites Netzwerk aus Auktionshäusern, Spezialisten, Rechtsanwälten, Notaren, Immobilienprofis und Dienstleistern. Wenn es zum Fall passt, kann ich geeignete Kontakte zugänglich machen und den Prozess vorbereiten.

Machen Sie auch Haushaltsauflösungen?

Im Vordergrund steht hier nicht das klassische Leerräumen. Mir geht es zuerst um die Orientierung: Was ist vorhanden, was sollte man nicht weggeben, was braucht einen eigenen Verkaufsweg? Wenn eine Haushaltsauflösung später sinnvoll ist, wird das getrennt betrachtet. Mehr dazu unter Nachlass vor der Haushaltsauflösung.

Was ist der Unterschied zwischen Wertsichtung im Nachlass und einer Haushaltsauflösung?

Eine Haushaltsauflösung kommt oft ganz am Ende. Die Wertsichtung im Nachlass beginnt vorher. Erst schauen, dann ordnen, dann entscheiden.

Bieten Sie Rechts- oder Steuerberatung an?

Nein. Die Unterstützung bezieht sich auf praktische Orientierung, Sortierung, Beratung zum weiteren Vorgehen und die Vorbereitung nächster Schritte im Nachlass. Rechts- und Steuerfragen gehören zu Anwälten, Notaren oder Steuerberatern.

In welcher Region sind Sie tätig?

Die gemeinsame Videosichtung ist deutschlandweit verfügbar und bei passenden Fällen auch international – Sie sind vor Ort, ich schaue zu. Vor-Ort-Termine bleiben in besonderen Fällen nach individueller Absprache möglich, bevorzugt in Backnang, Stuttgart, Rems-Murr-Kreis, Ludwigsburg, Waiblingen, Winnenden, Schwäbisch Hall und Heilbronn.

Kommen Sie vor Ort?

In der Regel nicht. Die Wertsichtung ist bewusst als gemeinsame Videosichtung konzipiert. Sie befinden sich vor Ort und zeigen mir mit Ihrem Smartphone den Haushalt. Ich führe Sie durch die Sichtung. In besonderen Fällen können Vor-Ort-Termine individuell vereinbart werden.

Wie funktioniert die gemeinsame Videosichtung mit mehreren Erben?

Sie melden sich zuerst kurz per WhatsApp. Zum vereinbarten Termin startet eine Person vor Ort den Videoanruf mit dem Smartphone und geht damit durch die Räume; alle übrigen Erben sind gleichzeitig zugeschaltet, egal wo sie wohnen. Sie führen die Kamera, ich führe Sie durch die Sichtung und sage, wenn etwas näher betrachtet werden sollte: Rückseite, Unterseite, Signatur, Punze. Meine Einschätzung bespreche ich mündlich im Termin. Videotermine werden standardmäßig nicht aufgezeichnet, und eine schriftliche Ausarbeitung erstelle ich bewusst nicht.

Bewerten Sie meinen Nachlass?

Nein. Die Wertsichtung ist keine klassische Nachlassbewertung und kein Gutachten. Ich gebe eine orientierende fachkundige Einschätzung dazu, bei welchen der gezeigten Gegenstände genaueres Hinsehen sinnvoll sein könnte.

Was ist der Unterschied zwischen Wertsichtung und „Haushaltsauflösung planen“?

Die beiden beantworten verschiedene Fragen. Bei der Wertsichtung geht es um die Gegenstände: Sie gehen mit dem Smartphone durch die Räume, ich schaue live mit und sage, wo genaueres Hinsehen sinnvoll sein könnte. Bei Haushaltsauflösung planen geht es um den Ablauf: womit anfangen, in welcher Reihenfolge, worauf bei Räumungsangeboten zu achten ist. Wenn Sie unsicher sind, welches passt, schildern Sie mir kurz Ihre Lage – ich sage Ihnen, was sinnvoller ist, auch wenn das der günstigere Termin ist.

Ist die Beratung zur Haushaltsauflösung eine Rechtsberatung?

Nein. Sie betrifft ausschließlich die praktische Organisation und Vorgehensweise und umfasst keine Rechts- oder Steuerberatung und keine verbindliche Wertermittlung. Fragen nach Fristen, Erbenstellung, Ausschlagung, Haftung oder mietrechtlichen Pflichten gehören zu einem Rechtsanwalt oder Notar – ich sage im Gespräch deutlich, wenn eine Frage dorthin gehört.

Sagen Sie mir, was etwas wert ist?

Nicht verbindlich. Gerade über Video hängen Wert, Echtheit und Marktgängigkeit häufig von Merkmalen ab, die sich nicht sicher beurteilen lassen. Entscheidend ist zunächst, ob ein Gegenstand vor einer weiteren Verwertung genauer geprüft werden sollte.

Kann ich nach der Wertsichtung davon ausgehen, dass nichts Wertvolles mehr vorhanden ist?

Nein. Ich kann nur diejenigen Gegenstände und Merkmale berücksichtigen, die Sie mir während des Termins tatsächlich zeigen und die über Video ausreichend erkennbar sind. Die Wertsichtung ist keine Vollständigkeitsprüfung des Haushalts.

Bekomme ich anschließend einen Bericht?

Nein. Die Standard-Wertsichtung ist bewusst eine mündliche Live-Orientierung. Es wird weder ein Gutachten noch ein Inventar oder schriftlicher Abschlussbericht erstellt.

Wird der Videotermin aufgezeichnet?

Nein. Videotermine werden standardmäßig nicht aufgezeichnet. Falls zu einzelnen Gegenständen später noch Detailaufnahmen gebraucht werden, können Sie gezielt Fotos dieses Gegenstands nachreichen.

Was sollte ich direkt nach einem Erbfall zuerst tun?

Sichern Sie Unterlagen, verschaffen Sie sich einen ruhigen Überblick und geben Sie keine Wertgegenstände vorschnell ab. Rechtliche Fragen, Erbenstellung und Fristen sollten Sie mit den zuständigen Stellen oder Beratern klären.

Was ist bei einer Haushaltsauflösung eigentlich wertvoll?

Am häufigsten unterschätzt werden Silber, Goldschmuck, Uhren namhafter Hersteller, Münzen, signierte Gemälde und Porzellan bekannter Manufakturen. Diese Dinge liegen selten offen sichtbar, sondern in Schubladen, Schmuckkästchen, Kartons oder alten Umschlägen. Genau deshalb lohnt sich eine Sichtung, bevor geräumt wird.

Arbeiten Sie auch mit Nachlasspflegern, Testamentsvollstreckern oder Betreuern zusammen?

Ja. Für diese Berufsgruppen gibt es eine eigene Seite. Es gelten dieselben drei Pakete zu denselben Preisen wie für alle anderen; der Unterschied ist allein die Zahlungsweise, denn in amtlicher Funktion ist Kauf auf Rechnung möglich. Die Sichtung ist dort als Vorstufe gedacht: Sie klärt, ob sich ein Sachverständigengutachten oder ein Auktionshaus für den Fall überhaupt lohnt, bevor entsprechende Kosten entstehen.

Noch unsicher, welcher Schritt sinnvoll ist?

Schicken Sie eine kurze Beschreibung oder erste Fotos. Dann lässt sich meist schnell erkennen, ob eine nähere Sichtung hilfreich ist.

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